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Newsletter der Fachstelle für Demenz und Pflege Mittelfranken

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns, Ihnen heute den zweiten Newsletter 2023 der Fachstelle für Demenz und Pflege Mittelfranken zusenden zu dürfen.

Wir wünschen eine interessante Lektüre und stehen für Rückfragen oder Anliegen sehr gerne zur Verfügung.

Ihr Team der Fachstelle für Demenz und Pflege Mittelfranken
Tel: 0981/4664-20210 | info@demenz-pflege-mittelfranken.de

Informationen aus der FfDuP Mittelfranken
Fachtag "Zuhause gut versorgt" am 14.06.2023
Am 14. Juni 2023 findet der fünfte Fachtag der Fachstelle für Demenz und Pflege Mittelfranken unter dem Motto "Zuhause gut versorgt" statt. 
Der Fachtag findet als Hybridveranstaltung statt, eine Teilnahme ist also sowohl online als auch in Präsenz in der Stadthalle Treuchtlingen möglich.
Dieses Jahr legen wir den Fokus stark auf die (pflegenden) An- und Zugehörigen. Es erwarten Sie Vorträge zu Entlastungsangeboten, zur Hospizarbeit sowie zu Herausforderungen, Belastungen und Chancen einer Pflegetätigkeit. 
Das genaue Programm sowie alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem Veranstaltungshinweis auf unserer Homepage

Hier können Sie sich direkt für den Fachtag anmelden. Wir freuen uns auf einen kurzweiligen, abwechslungsreichen Fachtag mit spannenden Gesprächen und lockerem Austausch!
 
Die Fachstelle für Demenz und Pflege unterwegs in Mittelfranken
Die Fachstelle für Demenz und Pflege Mittelfranken bietet unter anderem Informationsvorträge oder -veranstaltungen an, um die Gesellschaft zu Themen rund um Demenz und Pflege zu informieren und zu sensibilisieren.
 
Die anfragenden Institutionen sind dabei sehr unterschiedlich. Dieses Jahr realisierte die Fachstelle für Demenz und Pflege Mittelfranken bereits einige Vorträge für verschiedene Anlässe und Zielgruppen. 

Nachfolgend einige Beispiele: 
- Auftaktveranstaltung für demenzfreundliche Kommunen
- Informationsveranstaltung für Hauswirtschaftsschulen
- Projekttag für Schüler:innen des Sozialzweigs einer Berufsoberschule
- Demenzpartnerschulungen, z. B. organisiert von kommunalen Seniorenbeauftragten
- Informationsveranstaltung für ehrenamtliche Helfer:innen

Wenn auch Sie im Rahmen einer Veranstaltung Referent:innen für Vorträge rund um die Themen Demenz und Pflege suchen, zögern Sie nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen.

Fachstelle für Demenz und Pflege Mittelfranken
Tel.: 0981/4664-20210
info@demenz-pflege-mittelfranken.de
Vorgestellt: Unsere Dementhek

Die Materialien und Medien unserer Dementhek ermöglichen es, das Thema Demenz erlebbar zu machen und sie bieten wichtige Impulse für die Begleitung und Betreuung von Menschen mit Demenz.

In dieser Ausgabe unseres Newsletters stellen wir Ihnen unsere Karikaturen-Ausstellung von Peter Gaymann auf Roll-ups vor. Wir bieten Ihnen neun Karikaturen auf Roll-ups zum Verleih an.  
Peter Gaymann ist einer der erfolgreichsten Cartoonisten in Deutschland. Gemeinsam mit dem Gerontologen Thomas Klie entwickelt Gaymann seit einigen Jahren Karikaturen, die Szenen aus dem Leben von Menschen mit Demenz sowie deren An- und Zugehörigen darstellen und aus einer humorvollen Perspektive beleuchten. Schwere Zeiten im Leben lassen sich mit Humor besser ertragen und genauso ist es auch mit dem Leben mit Demenz. Lassen Sie sich davon überzeugen, dass auch ein schweres und teilweise leidvolles Thema wie Demenz aus einer wertschätzenden Perspektive mit Humor beleuchtet werden kann und leihen Sie die Ausstellung für Ihre nächste Veranstaltung aus. 

Auf unserer Homepage können Sie unseren vollständigen Katalog sowie den Flyer zur Dementhek einsehen. Darüber hinaus finden Sie auch Informationen zu den Verleihmodalitäten. 

Bitte zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren.
Ansprechpartnerin:
Meike Nenner
Tel.: 0981/4664-20209
info@demenz-pflege-mittelfranken.de
zur Homepage
Fast vergessene Worte
In dieser Ausgabe gibt es wieder ein Wort in fränkischer Mundart. Wissen Sie, was eine "Gsichdsmadradzn" ist?

Falls Sie es nicht wissen, finden Sie die Auflösung am Ende des Newsletters.

 
Informationen aus StMGP und LfP
Härtefallfonds PflegeR
Mit Wirkung zum 11.05.2023 tritt die Richtlinie zum Bayerischen Härtefallfonds für soziales Leben und Infrastruktur im Pflegebereich(HärtefallfondsPflegeR) in Kraft.


 
Durch die im Jahr 2022 angefallenen, energie- und inflationsbedingten Kostensteigerungen stehen auch pflegerische Beratungs- und Versorgungsstrukturen vor großen Herausforderungen und es besteht nicht zuletzt die Gefahr, dass diese, für den pflegerischen Alltag so wichtigen Einrichtungen die enormen Kostensteigerungen nicht refinanzieren können und ihren Betrieb aufgeben müssen. Um dem entgegenzuwirken, gewährt der Freistaat Bayern gemäß der neuen HärtefallfondsPflegeR als Billigkeitsleistung Finanzhilfen für ambulante Pflege- und Unterstützungsangebote, die in Ergänzung zu Unterstützungsmaßnahmen des Bundes greifen.
Antragsberechtigt sind gemäß Nr. 2 Satz 1 der HärtefallfondsPflegeR auch Träger von anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag gem. § 45a Abs. 1 SGB XI sowie Träger von Fachstellen für pflegende Angehörige gem. Nr. 2.4 der Richtlinie für die Förderung im „Bayerischen Netzwerk Pflege“.
Voraussetzung der Finanzhilfe ist, dass für ein betreffendes Angebot nach Berücksichtigung von Entlastungsmaßnahmen des Bundes ohne die Gewähr der Härtefallhilfen ein sog. „Härtefall“ eintreten würde. Dieser liegt vor, „weil ein längerfristiger Fortbestand der Angebote gefährdet ist oder der Weiterbetrieb nur eingeschränkt möglich wäre, wenn die Sachkosten des Hilfezeitraums die Sachkosten des Vergleichszeitraums (1. Januar bis 31. Dezember 2021) übersteigen und diese Steigerung nicht durch Vergütungserhöhungen oder anderweitige (staatliche) Unterstützung ausgeglichen wurde.“ (Nr. 3 Satz 2 der HärtefallfondsPflegeR).

Bei Erfüllung der Voraussetzungen können Leistungen in der folgenden Höhe gewährt werden:
  • Bei Angeboten zur Unterstützung im Alltag, für die der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abgerechnet werden kann, je zum Zeitpunkt der Antragstellung anerkanntem und durchgeführtem Angebot einmalig bis zu 700 €.
  • Bei Fachstellen für pflegende Angehörige, je eigenständiger Fachstelle gem. Nr. 2.4 der Richtlinie für die Förderung im „Bayerischen Netzwerk Pflege“ einmalig bis zu 850 €.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass für die Ausreichung der Leistung ein Härtefall im Sinne der Richtlinie vorliegen muss.
Sofern sich herausstellt, dass der Härtefall nicht oder nicht in der gewährten Höhe vorgelegen hat, kann die Leistung zurückgefordert werden.

Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen können Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Pflege im Bereich "Richtlinie zum Bayerischen Härtefallfonds für soziales Leben und Infrastruktur im Pflegebereich (HärtefallfondsPflegeR)" herunterladen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mailadresse haertefallpflege@lfp.bayern.de.
Die Pressemitteilung des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege finden Sie hier.
Bayerischer Demenzfonds - Bewerbungsschluss am 30. Juni
Der Bayerische Demenzfonds setzt sich speziell für die Teilhabe von Menschen mit Demenz sowie deren An- und Zugehörigen im häuslichen Umfeld ein.

Unterstützt werden einerseits Angebote, die Menschen mit Demenz mitreden, mitmachen und mitbestimmen lassen (Fördersäule 1). Im Fokus der Angebote sollte immer das Miteinander von Menschen mit und ohne Demenz stehen, um den Menschen mit Demenz ein Leben in der Mitte der Gesellschaft zu ermöglichen. Andererseits werden auch Programme unterstützt, die den Auf- und Ausbau von demenzsensiblen Kommunen unterstützen (Fördersäule 2). 
Die Förderung im Bereich der Teilhabeangebote kann bis zu 15.000 Euro betragen, in der Säule der demenzfreundlichen Kommunen sind Fördergelder bis zu 20.000 Euro möglich. 

Einsendeschluss der Antragsunterlagen ist jährlich der 30.06. bzw. der 31.12.

Alle Informationen zum Demenzfonds sowie zu den erforderlichen Antragsunterlagen und dem Antragsprocedere finden Sie hier

Informationen im Bereich AUA
Informationsveranstaltung zur ehrenamtlich tätigen Einzelperson

Seit dem 01.01.2021 können Menschen, ab Pflegegrad 1, die zu Hause leben, durch Privatpersonen Unterstützung im Alltag erhalten. Oft wird diese wertvolle Unterstützung durch Freunde, Bekannte, Nachbarn oder im Rahmen von Nachbarschaftshilfen geleistet. 

 
Wenn diese Privatpersonen die Voraussetzungen erfüllen und als ehrenamtlich tätige Einzelpersonen registriert sind, können Pflegebedürftige über den Entlastungsbetrag von 125 Euro/mtl. eine Aufwandsentschädigung für geleistete Dienste ausbezahlen. Ehrenamtlich tätige Einzelpersonen dürfen nicht mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grad verwandt und/oder verschwägert sein, in einer häuslichen Gemeinschaft leben und müssen mindestens 16 Jahre alt sein. 

Personen, die nicht über eine entsprechende Qualifikation verfügen, benötigen für die Registrierung als ehrenamtlich tätige Einzelperson eine kostenlose Schulung nach § 82 AVSG. Die acht Unterrichtseinheiten (à 45 Min.) umfassende Schulung wird am Samstag, den 29. Juli 2023 von 09:30 Uhr bis 16:30 Uhr im Lehrsaal der Landwirtschaftsschule Dinkelsbühl in der Luitpoldstr. 5 angeboten. Eine vorgelagerte Veranstaltung mit Informationen zu den Tätigkeitsbereichen, den Voraussetzungen und zum Registrierungsprozess findet bereits am Freitag, den 7. Juli 2023 um 16:00 Uhr im Lehrsaal der Landwirtschaftsschule Dinkelsbühl statt.

Die Veranstaltungen werden in Kooperation zwischen der Pflegeberatungsstelle Landkreis Ansbach und der Fachstelle für Demenz und Pflege Mittelfranken durchgeführt. Hiermit soll Interessierten ein niederschwelliger Zugang zu Informationen über das Format „ehrenamtlich tätige Einzelperson“  sowie eine zeitnahe Schulungsmöglichkeit angeboten werden.

Wir bitten um Anmeldung:
bei der Fachstelle für Demenz und Pflege Mittelfranken unter 0981/4664-20210 oder info@demenz-pflege-mittelfranken.de oder

bei der Pflegeberatungsstelle Landkreis Ansbach unter 0981/468-5220 oder pflegeberatung@landratsamt-ansbach.de.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage www.einzelperson-bayern.de

Zum Vormerken: im Zeitraum August/September wird zudem eine Informationsveranstaltung zur ehrenamtlich tätigen Einzelperson mit darauffolgender Präsenz-Schulung im Raum Erlangen stattfinden. Weitere Informationen erhalten Sie über unseren Newsletter oder im Veranstaltungskalender auf unserer Homepage. 
Hinweis zu Änderungen beim Mindestlohn
Diese Information gilt für anerkannte und geförderte Angebote zur Unterstützung im Alltag, nicht für ehrenamtlich tätige Einzelpersonen.

§ 82 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AVSG
„bei der Beschäftigung der eingesetzten Kräfte die einschlägigen sozial- und versicherungsrechtlichen Bestimmungen sowie der für die jeweilige Tätigkeit maßgebliche Mindestlohn beachtet werden…“

Für angestellte Mitarbeitende in Betreuungsgruppen, ehrenamtlichen Helferkreisen, TiPis sowie Angeboten der Alltags- oder Pflegebegleitung wird der aktuelle Mindestlohn Pflege zugrunde gelegt.

Bei angestellten Mitarbeitenden in dem Angebot haushaltsnahe Dienstleistungen wird der aktuelle Mindestlohn Gebäudereinigung, Innen- und Unterhaltsreinigung zugrunde gelegt.
Der Mindestlohn, der für Alltagsbegleitungen heranzuziehen ist, beträgt aktuell 13,90 € (seit 01.05.2023).

Für haushaltsnahe Dienstleistungen gilt der derzeitige tarifvertragliche Mindestlohn in Höhe von 13,00 € (seit 01.10.2022).

§ 82 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AVSG
„bei Angeboten zur Unterstützung im Alltag, die eine einzelfallbezogene Unterstützung der Pflegebedürftigen mit ehrenamtlich Helfenden vorsehen, der Kostensatz für eine Helferstunde nicht höher ist als der für die jeweilige Tätigkeit maßgebliche Mindestlohn zuzüglich eines 50 %igen Aufschlags für Fixkosten“

Angebote zur Unterstützung im Alltag, die eine einzelfallbezogene Unterstützung der Pflegebedürftigen mit ehrenamtlich Helfenden vorsehen, sind die Angebote „ehrenamtlicher Helferkreis“, „Alltagsbegleiterinnen und -begleiter“, „Pflegebegleiterinnen und -begleiter“ und „haushaltsnahe Dienstleistungen“.

Rechenbeispiel für das Angebot „haushaltsnahe Dienstleistungen“:
13,00 € + 6,50 € = 19,50 €/ehrenamtliche Helferstunde

Es wird der aktuelle Mindestlohn Gebäudereinigung, Innen- und Unterhaltsreinigung zugrunde gelegt. Dieser beträgt aktuell 13,00 €. Der Fixkostenzuschlag beträgt 6,50 €.
Informationen im Bereich Beratung in der Pflege
Webinar zum Thema Young Carer
Die Gruppe der sogenannten "Young Carer" zu deutsch etwa "junge Menschen mit Sorgeverantwortung", ist in den vergangenen Jahren immer mehr in den Fokus gerückt worden. Als Young Carer bezeichnet man Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sich regelmäßig um einen oder mehrere Angehörige sorgen. 
 
Sie übernehmen häufig Aufgaben im Haushalt oder gehen Einkaufen aber auch die Unterstützung bei der Pflege gehört nicht selten zum Alltag der Kinder und Jugendlichen. Diese Situation kann für Kinder und Jugendliche sehr belastend sein, daher besteht ein hoher Beratungs- und Unterstützungsbedarf. 
Die Fachstellen für Demenz und Pflege in Bayern machen sich auf den Weg, die Sensibilisierung zu diesem Thema voranzutreiben und so dieser Gruppe mit ihren Bedürfnissen und Belangen eine Stimme zu geben. 

Am 06.07.2023 findet daher ein Webinar zum Thema "Young Carer" statt. Inhalte dieser Veranstaltung ist eine Bestandsanalyse sowie die Vorstellung des Projekts Pausentaste des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). 

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier
Informationen im Bereich Demenz
Demenz und Migration: Informationsangebot in vietnamesischer Sprache der Deutschen Alzheimer Gesellschaft
Auf ihrer Internetseite Demenz und Migration bietet die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V. Selbsthilfe Demenz nun auch Informationen in vietnamesischer Sprache an. 

Die Diagnose Demenz stellt Betroffene sowie deren An- und Zugehörige zunächst vor große Herausforderungen, viele Fragen kommen auf und die Antworten darauf werden häufig zuerst im Internet gesucht. Ein Angebot in der eigenen Muttersprache erleichtert das Verstehen der Informationen und hilft die ersten Schritte planen zu können. 

Die Internetseite bietet aber nicht nur Informationen in verschiedenen Sprachen für Betroffene sowie An- und Zugehörige, sie bietet auch Materialien und Impulse für Personen, die in der Altenhilfe tätig sind, um sich zu den Themen Demenz, Migration und Kultursensibilität zu informieren. 
Neues Projekt des DZNA erforscht die sozialen Ressourcen von Menschen mit Demenz 
Durch dieses Projekt im Rahmen der Nationalen Demenzstrategie und gefördert durch die Hans und Ilse-Breuer-Stiftung, versucht das Deutsche Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE) die sozialen Ressourcen von Menschen mit Demenz zu ermitteln.
 

Es geht darum, herauszufinden, welche Kontaktpersonen sich durch Interaktion mit den Menschen mit Demenz positiv auf deren Wohlbefinden auswirken. Darüber hinaus sollen durch dieses Projekt Faktoren ermittelt werden, die die soziale Ressourcen einschränken oder auch fördern.

Informationen zu diesem Projekt sowie den Ansprechpartnern finden Sie hier.
Interessantes, Nützliches und Wissenswertes
Das Ehegattennotvertretungsrecht
Zum 01. Januar 2023 trat eine große Reform des Betreuungsrechts in Kraft. Eine Neuerung im Zuge dieser Reform ist das Ehegattennotvertretungsrecht. 
Bisher konnten Eheleute in Notsituationen, wie akuter Erkrankung, Unfall oder Bewusstlosigkeit nur stellvertretend für den Betroffenen Entscheidungen treffen, wenn eine Vorsorge- oder Generalvollmacht vorlag.
 

Durch das neu eingeführte Ehegattennotvertretungsrecht können Eheleute oder eingetragene Lebenspartner:innen nun in den oben beschriebenen akuten Notsituationen für längstens sechs Montate stellvertretend für die betroffene Person Entscheidungen treffen. 
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V. Selbsthilfe Demenz hat zu diesem Thema ein Informationsblatt veröffentlicht, das die wichtigsten Informationen zu dieser Neuerung zusammenfasst. Das Informationsblatt können Sie hier kostenlos einsehen und herunterladen. 

Weiterbildung Pflege in der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie
Das Centrum für Kommunikation – Information – Bildung am Klinikum Nürnberg bietet ab Oktober eine zweijährige Weiterbildung "Pflege in der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie" an. Die Weiterbildung setzt sich zusammen aus theoretischem Input und Praxisphasen. 

Zur Weiterbildung anmelden können sich Personen, die 
  • eine der folgenden Berufsbezeichnungen führen: „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“, „Krankenschwester/Krankenpfleger“, "Gesundheits- und Krankenpfleger/-in“, "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in“ oder „Altenpfleger/-in“
  • eine mind. 6-monatige Vollzeittätigkeit in der psychiatrischen, psychosomatischen oder psychotherapeutischen Pflege nachweisen können
  • für die Dauer der Weiterbildung in Vollzeit bzw. mind. mit 90% beruflich tätig sind.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, Inhalten und organisatorischen Aspekten finden Sie hier
Termine und Veranstaltungen
Juni
02.06.2023
Pflege bei Hitze: Online-Informationsveranstaltung für pflegende Angehörige
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

13.06.2023
Online-Fachtag "Die persönliche Freiheit des Menschen mit Demenz als Herausforderung"
Fachstelle für Demenz und Pflege Oberfranken

14.06.2023
5. Fachtag Demenz und Pflege - Zuhause gut versorgt
Fachstelle für Demenz und Pflege Mittelfranken

21.06.2023
Virtueller Themenabend "Gewalt in der häuslichen Pflege" 
Fachstelle für Demenz und Pflege Schwaben

22.06.2023
Qualität sicherstellen - einfach, schnell und praktikabel
Fachstelle für Demenz und Pflege Mittelfranken

27.06.2023
Webinar Gedächtnissprechstunde
Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern
 
Juli
06.07.2023
Webinar Young Carer
Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern

07.07.2023
Informationsveranstaltung zur ehrenamtlich tätigen Einzelperson nach § 82 AVSG
Fachstelle für Demenz und Pflege Mittelfranken

11.07.2023
Webinarreihe "Ehrenamt gestalten in den Angeboten zur Unterstützung im Alltag"  - Teil 4: Chancen und Herausforderungen der digitalen Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen
Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern

19.07.2023
15. SEGA Fachtag - Altern im Wandel
SEGA e. V. 

20.07.2023
Fachtag Gerontopsychiatrie Mittelfranken
Gerontopsychiatrische Fachkoordination Mittelfranken


25.07.2023
Drittes Bayerisches Austausch- und Vernetzungstreffen der lokalen Allianzen
Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern

27.07.2023
Vortrag: "Rechtliche Aspekte bei Demenz im Alltag und im Straßenverkehr"
Alzheimer Gesellschaft München e. V. 
 
Veröffentlichen einer Veranstaltung oder eines Artikels:
Planen auch Sie eine Veranstaltung im Bereich Demenz und Pflege oder haben Sie einen interessanten Beitrag zu diesen Themen aus der Region?

Bitte zögern Sie nicht, uns per E-Mail zu kontaktieren, gerne veröffentlichen wir Ihre Fachveranstaltung oder Ihre Beiträge in unserem Newsletter und wenn gewünscht auch auf dem Online Wegweiser Gerontopsychiatrie. 

Zudem können Sie Ihre Veranstaltungen auch auf unserer Homepage zur Veröffentlichung eintragen.

Anmerkung: Die Redaktion prüft eingehende Beiträge und behält sich die Veröffentlichung vor. Bitte beachten Sie unsere Redaktionsschlüsse: 07.08. und 06.11.2023.
 
Fast vergessene Worte - Auflösung
Beim Begriff "Gsichdsmadradzn" handelt es sich nicht, wie man vermuten könnte, um ein Schimpfwort. Es ist das fränkische Wort für den Bart. 

Kennen auch Sie fast vergessene Worte in Mundart? Schicken Sie uns gerne eine E-Mail mit ihren Vorschlägen.